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BGH, 08.02.1955 - 1 StR 715/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 08.02.1955 - 1 StR 715/54
Allerdings kann sowohl der äußere Unrechtsgehalt der Tat, als auch die Schwere der Schuld für die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung ins Gewicht fallen (BGHSt 6, 125, 127) [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]. - BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
Auszug aus BGH, 08.02.1955 - 1 StR 715/54
Der Revision ist daher stattzugeben, ohne daß darauf eingegangen zu werden braucht, ob die Strafkammer die "Schwere der Verfehlung" des Angeklagten bereits in ihrer Art gesehen und vor allem deswegen die Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt hat was unzulässig gewesen wäre (BGHSt 6, 298). - BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
Auszug aus BGH, 08.02.1955 - 1 StR 715/54
Vorab ist auch in einem solchen Falle die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes 1954 zu prüfen, das nach Verkündung des tatgerichtlichen Urteils in Kraft getreten ist (BGHSt 6, 304; RGSt 74, 206; 66, 172 f). - RG, 15.03.1932 - I 240/32
1. Darf ein wegen Betrugs von Frankreich nach Württemberg Ausgelieferter auch …
Auszug aus BGH, 08.02.1955 - 1 StR 715/54
Vorab ist auch in einem solchen Falle die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes 1954 zu prüfen, das nach Verkündung des tatgerichtlichen Urteils in Kraft getreten ist (BGHSt 6, 304; RGSt 74, 206; 66, 172 f).